Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Baurecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
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Baurecht - Blog

Was ist ein Baumangel?


29.01.2013

Ein Baumangel liegt vor, wenn eine Bauwerksleistung

  • nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat
  • nicht dem vertraglich vorausgesetzten Verwendungszweck entspricht
  • nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist.

D. h. sie muss dann die Beschaffenheit aufweisen, die entsprechende Bauwerksleistungen üblicherweise haben.

Die VOB/B spricht zudem davon, dass eine Bauwerksleistung auch den anerkannten Regeln der Technik entsprechen muss. Um festzustellen, ob ein Baumangel am Werk vorliegt, muss der Vertrag zunächst nach den vorstehenden Kriterien geprüft werden, d. h., es muss das vertraglich geschuldete Bausoll ermittelt werden. In der Praxis wird dies häufig nicht konsequent betrieben, was zu erheblichen Problemen in rechtlichen Auseinandersetzungen wegen Baumängeln führen kann.

In der Praxis verbinden Bauherren hin und wieder Vorstellungen mit ihrem Vorhaben, die sie nach dem Vertrag gar nicht beanspruchen können. Häufig ist die geschuldete Bauleistung auch nicht widerspruchsfrei oder eindeutig im Vertrag beschrieben, so dass bereits auf dieser Stufe der Prüfung Probleme bestehen können, die nicht ohne anwaltliche Beratung geklärt werden können. Ist das vertraglich vereinbarte Bausoll ermittelt, muss es mit dem Ist-Zustand am Bauwerk verglichen werden. Abweichungen zwischen Bausoll und Bauist stellen einen Baumangel dar.

Lassen Sie sich daher umfassen baurechtlich von einem Anwalt der Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen beraten.

 
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